Als Teenager freut man sich oft, endlich arbeiten gehen zu können. Ob für den eigenen Geldbeutel oder für erste Erfahrungen im Berufsleben: Es gibt viele Gründe, warum man als 13-Jähriger arbeiten möchte. Doch was sagt das Gesetz dazu und welche Regeln gelten für Jugendliche? In diesem Blog-Post erfährst du alles über das Mindestalter zum Arbeiten in der Schweiz, die Dauer der Arbeitszeit, welche Jobs für 13-Jährige geeignet sind und wie viel man als Teenager verdienen kann.
In der Schweiz gibt es eine klare Regelung, wann Jugendliche arbeiten dürfen. Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 15 Jahren für handwerkliche, industrielle und gewerbliche Tätigkeiten. Für leichte, nicht gesundheitsgefährdende Arbeiten darf man in der Schweiz allerdings schon ab 13 Jahren arbeiten. Dazu zählen Jobs wie das Zustellen von Werbeprospekten oder Zeitungen.
Auch bei der Arbeitszeit gibt es für Jugendliche klare Vorgaben. Grundsätzlich dürfen 13-Jährige in der Schweiz maximal 9 Stunden pro Woche arbeiten. In den Schulferien ist eine Arbeitszeit von 15 Stunden pro Woche erlaubt. Wichtig ist, dass du als Schüler nicht mehr als 2 Stunden pro Tag arbeitest und dass eine Pause von mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag eingelegt wird.
Neben Zeitungen austragen gibt es noch andere Jobs, die für Schüler ab 13 Jahren geeignet sind. Dazu zählen zum Beispiel Jobs als Babysitter oder Nachhilfelehrer. Auch das Auffüllen von Regalen im Supermarkt oder das Bedienen von Kunden in einem Laden ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Wichtig ist allerdings, dass du als 13-Jähriger keine gefährlichen Tätigkeiten ausübst. Dazu zählen etwa das Bedienen von Maschinen oder Arbeiten in der Höhe.
Die Frage nach dem Verdienst ist für viele Schüler natürlich auch von Interesse. Doch hier gibt es keine einheitliche Antwort, da der Lohn stark von der Tätigkeit abhängt. Zeitungsausträger erhalten beispielsweise je nach Region und Zeitung zwischen 20 und 30 Rappen pro Zustellung. Auch Babysitter-Jobs sind gut bezahlt und werden oft stundenweise berechnet. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das Einkommen für Schüler unter 17 Jahren nicht steuerfrei ist und dementsprechend abgabepflichtig ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schüler ab 13 Jahren in der Schweiz leichte Arbeiten ausüben dürfen. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitszeit und die Art der Tätigkeit gesetzlichen Regelungen entsprechen. Es ist ratsam, sich vor der Aufnahme eines Jobs genau über die Vorschriften zu informieren. Als Schüler kann man mit einem Nebenjob nicht nur Geld verdienen, sondern auch wichtige Erfahrungen im Berufsleben sammeln.