Sind Sie Elternteil eines Teenagers in der Schweiz oder ein Teenager selbst und fragen sich, welches das Mindestalter für eine Nebenbeschäftigung ist? Es ist verständlich, dass Sie oder Ihr Kind den Wunsch haben könnten, einer Nebentätigkeit nachzugehen, sei es, um das Taschengeld aufzubessern, Berufserfahrung zu sammeln oder einfach nur um Verantwortung zu lernen. In diesem Artikel untersuchen wir, ab welchem Alter man in der Schweiz eine Nebenbeschäftigung annehmen darf.
Der Gesetzgeber nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst. In der Schweiz sind die gesetzlichen Regelungen für die Beschäftigung von minderjährigen Personen im Arbeitsrecht festgehalten.
Unter "Kinderarbeit" versteht man die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren. In der Schweiz ist Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für leichte Arbeiten, die die Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung des Kindes nicht gefährden. Es liegt im Ermessen der Kantone, welche Arbeit als "leicht" eingestuft wird. Beispiele für solche Arbeiten können Zeitungsaustragen oder Haus- und Gartenarbeit sein.
Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche in der Schweiz arbeiten. Es gibt jedoch bestimmte Bestimmungen bezüglich der Arbeitszeiten und -bedingungen. Jugendliche dürfen nur maximal 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche arbeiten. Sie dürfen keine Nachtarbeit leisten und haben Anspruch auf ausreichend Ruhepausen und Urlaubstage.
Wenn Ihr Kind oder Sie selbst sich dazu entscheiden, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, hier sind einige Tipps:
Sicherheit geht vor: Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsbedingungen sicher sind.
Relevante Erfahrung sammeln: Wählen Sie einen Job, der zu Ihren Interessen oder zukünftigen Berufswünschen passt.
Verantwortung: Sorgen Sie für eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit, Schule und Freizeit.
"Es ist wichtig, dass Kinderarbeit nicht die Schulleistung beeinträchtigt. Die Bildung hat Vorrang vor der Arbeit."
In der Schweiz dürfen Kinder ab 15 Jahren arbeiten, wobei bestimmte Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Dabei ist es ratsam, Arbeitsmöglichkeiten zu suchen, die zur persönlichen und beruflichen Entwicklung beitragen, ohne die Schularbeit oder die Freizeit zu beeinträchtigen. Denken Sie daran, dass Ihr Kind oder Sie selbst noch genügend Zeit haben werden, zu arbeiten, wenn Sie erwachsen sind. Genießen Sie die Jugend, während Sie können!
Quelle: Schutzbestimmungen für jugendliche Arbeitnehmende - SECO
(ndern.)